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   VG Trier, 12.02.2020 - 9 K 4381/19.TR   

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VG Trier, 12.02.2020 - 9 K 4381/19.TR (https://dejure.org/2020,23146)
VG Trier, Entscheidung vom 12.02.2020 - 9 K 4381/19.TR (https://dejure.org/2020,23146)
VG Trier, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - 9 K 4381/19.TR (https://dejure.org/2020,23146)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus VG Trier, 12.02.2020 - 9 K 4381/19
    Die vom Kläger begehrte Zahlung ist im Verwaltungsrechtsweg geltend zu machen, da sich sein Anspruch entweder aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag oder aus dem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ergeben könnte (BVerwG, Urteil vom 06. September 1988 - 4 C 5/86 -, NJW 1989, 922, Rn. 13).

    Dass ein Ersatz von Aufwendungen aus Geschäftsführung ohne Auftrag entsprechend §§ 677 ff. BGB für die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung grundsätzlich möglich ist, ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 2003, NVwZ-RR 2004, 84; BVerwG, Urteil vom 06. September 1988 - 4 C 5/86 -, NJW 1989, 922).

    Soweit keine besonderen Vorschriften bestehen, lassen sich die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften dabei analog oder als Ausdruck allgemeiner Rechtsgedanken in das öffentliche Recht übertragen (so z.B. BVerfG, Urteil vom 31. März 1965 - 2 BvL 17/63 -, NJW 1965, 1267; BVerwG, Urteil vom 06. September 1988 - 4 C 5/86 -, NJW 1989, 922).

    Dies gilt auch im Verhältnis zwischen einem Träger öffentlicher Verwaltung und einem Bürger, wenn ein Privater eine Maßnahme trifft, die zu den Aufgaben einer Behörde dieses Trägers der öffentlichen Verwaltung gehört (BVerwG, Urteil vom 06. September 1988 - 4 C 5/86 -, NJW 1989, 922).

    Ein objektiv fremdes Geschäft tätigt insbesondere, wer eine Angelegenheit erledigt, die zum Aufgabenbereich einer Behörde gehört (vgl. BVerwG, Urteil vom 06. September 1988 - 4 C 5/86 -, NJW 1989, 922, Rn. 13).

    Allein die gleichzeitige Wahrnehmung eigener Interessen steht dem nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 06. September 1988 - 4 C 5/86 -, NJW 1989, 922, Rn. 13).

    In seinem Urteil vom 6. September 1988 hat das BVerwG - die vorangehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1962 - 1 B 160.61 - BRS 13, 248) sowie des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - NJW 1978, S. 1258) zusammenfassend - festgestellt, dass ein öffentliches Interesse nicht allein an der Erfüllung der Aufgabe an sich, sondern darüber hinaus daran bestehen muss, dass sie in der gegebenen Situation von dem privaten Geschäftsführer wahrgenommen wird (BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5/86 -, NJW 1989, 922, Rn. 15).

    Zwar ist insoweit festzustellen, dass allein das Fehlen des öffentlichen Interesses im Rahmen der Prüfung des Anspruchs aus Geschäftsführung ohne Auftrag einen Ausgleich in der Höhe der von der Beklagten tatsächlich ersparten Aufwendungen nicht von vornherein als unbillig erscheinen lässt (BVerwG, Urteil vom 06. September 1988 - 4 C 5/86 -, NJW 1989, 922, Rn. 24).

  • BVerwG, 19.02.2015 - 9 CN 1.14

    Flurbereinigungsplan; Gemeindesatzung; Änderungssatzung; Zustimmung der

    Auszug aus VG Trier, 12.02.2020 - 9 K 4381/19
    Zwar vermittelt das Flurbereinigungsrecht ein entsprechendes subjektiv-öffentliches Recht auf Unterhaltung von Flurbereinigungswegen nicht nur den Teilnehmern am Flurbereinigungsverfahren bzw. deren Rechtsnachfolgern (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 2 C 159/15.N -, juris, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 9 CN 1/14), sondern auch den Nutzungsberechtigten von sog. "Abfindungsgrundstücken" (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 9 CN 1/14 - Rn. 19, juris).

    Solange also keine wirksame Änderungssatzung existiert, kann jeder betroffene Landwirt die uneingeschränkte Aufrechterhaltung des Wirtschaftswegenetzes zu seinem Grundstück und damit auch deren Unterhaltung verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 9 CN 1/14 - ESOVGRP).

    Es hat insoweit ausgeführt, dass der besondere Zweck des § 58 Abs. 4 FlurbG, die Nachhaltigkeit der Ergebnisse der Flurbereinigung zu sichern, dafür spricht, auch die Pächter der jeweiligen Abfindungsgrundstücke in den Kreis der geschützten Personen einzubeziehen (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 9 CN 1/14 - Rn. 19, juris).

  • BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75

    Freibad an der Autobahn - § 839 BGB, haftende Körperschaft bei

    Auszug aus VG Trier, 12.02.2020 - 9 K 4381/19
    In seinem Urteil vom 6. September 1988 hat das BVerwG - die vorangehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1962 - 1 B 160.61 - BRS 13, 248) sowie des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - NJW 1978, S. 1258) zusammenfassend - festgestellt, dass ein öffentliches Interesse nicht allein an der Erfüllung der Aufgabe an sich, sondern darüber hinaus daran bestehen muss, dass sie in der gegebenen Situation von dem privaten Geschäftsführer wahrgenommen wird (BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5/86 -, NJW 1989, 922, Rn. 15).

    Es geht grundsätzlich nicht an, daß ein Träger öffentlicher Verwaltung durch private Initiative im Hinblick auf das Ob und Wie einer konkreten Maßnahme vor vollendete Tatsachen gestellt wird, wenn ihm in dieser Hinsicht ein Ermessen eingeräumt ist (so auch BGH, Urteil vom 15. Dezember 1977 - III ZR 159/75 - a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 08.12.2020 - 12 K 8048/19

    Erstattung geleisteter Grundstücksanschlusskosten und Abwassergebühren

    Dabei ist, auch wenn § 814 BGB auf den öffentlichen Erstattungsanspruch keine Anwendung findet (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. November 2015 - 6 A 500/13 - juris, Rn. 16; Thüringer OVG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 2 KO 701/00 - juris), die Kenntnis des Klägers davon, dass er nicht zur Herstellung des Anschlusses verpflichtet war, jedenfalls in der Beurteilung des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. VG Trier, Urteil vom 12. Februar 2020 - 9 K 4381/19.TR - juris, Rn. 112; VG Würzburg, Urteil vom 09. April 2013 - W 4 K 12.771 - juris, Rn. 38).
  • VG Aachen, 30.03.2021 - 10 K 2973/18

    Flurbereinigung; subjektives Recht auf Herstellung des Wegenetzes; wertgleiche

    vgl. Nds.OVG, Urteil vom 22. Januar 2014 - 7 LC 76/12 -, juris Rn. 74 f., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 13. März 2015 - 7 B 16.14 -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 26. Februar 2015 - W 3 K 13.897 -, juris Rn. 36; siehe dazu auch BVerwG, Urteil vom 18. November 2002 - 9 CN 1.02 -, juris Rn. 61; a.A. VG Trier, Urteil vom 12. Februar 2020 - 9 K 4381/19.TR -, juris Rn. 97 f.
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